NACHHALTIGKEITS-BEZOGENE OFFENLEGUNGSPFLICHT FÜR FINANZBERATER (ARTIKEL 6, DISCLOSURE VERORDNUNG 2019/2088)

Nachhaltigkeit geht uns alle an

Sie ist das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so schnell und so weit wie möglich zu begrenzen. Sämtliches Handeln ist ganzheitlich auf diese Ziele auszurichten, um jetzige und nachfolgende Generationen vor Schaden zu schützen und ihnen eine lebenswerte Welt zu bieten bzw. zu hinterlassen.

Wir nehmen das Thema der Nachhaltigkeit sehr ernst und werden sämtliche Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit den Investmentfondsgesellschaften, den Ratingagenturen und Datenlieferanten vollumfänglich erfüllen, ohne es aktiv zu bewerben. Finanzplus Versicherungsvermittlungs GmbH übernimmt die von den Fondsgesellschaften im Rahmen des European ESG Template zur Verfügung gestellten Daten und stellt diese dem Berater und Kunden über die FinanceCloud zur Verfügung. Ob die einzelnen Finanzinstrumente, welche eine ESG Ausrichtung haben, eine bessere oder schlechtere Performance gegenüber anderen Finanzinstrumenten aufweisen, lässt sich aus der Vergangenheit nicht rückschließen, sodass auch für die Zukunft keine Prognose möglich ist.

1. Nachhaltigkeitbezogene Offenlegung

gem. Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Disclosure-VO)

Als VgV und Versicherungsmakler erbringt die Finanzplus Versicherungsvermittlungs GmbH kurz „finanz+“ Dienstleistungen in Form der Anlageberatung und der Versicherungsberatung. Aufgrund dieser Dienstleistungen fällt die finanz+ unter den Begriff des „Finanzberaters“ gemäß Disclosure-VO und hat die entsprechenden Offenlegungspflichten zu erfüllen.

Die finanz+ verfolgt derzeit noch keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie, insbesondere da sämtliche Produktpartner (Produkthersteller) ebenfalls der Disclosure-VO unterliegen und Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen und offenzulegen haben.

2. Offenlegung zum Vertrieb von Anlageprodukten

Die finanz+ ist insbesondere zur Erstellung der jeweiligen vorvertraglichen Produktinformationen verpflichtet, in denen identifizierte Nachhaltigkeitsrisiken wiedergegeben werden oder andernfalls eine entsprechende Erklärung enthalten ist. Diese Produktinformationen werden dem Kunden im Zuge der Beratung zur Verfügung gestellt und die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken bei Bedarf erläutert.

Nachdem finanz+ davon ausgeht, dass Nachhaltigkeitsrisiken und deren Auswirkung auf die Rendite bereits durch die Produktpartner berücksichtigt werden und diese darüber informieren, jedoch die Möglichkeit der einheitlichen Bereitstellung dieser Informationen derzeit nicht gegeben ist, werden Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen einer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie als nicht relevant erachtet.

3. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Eventuelle nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden in der Finanzberatung nicht berücksichtigt, da diese Informationen durch die Produktpartner derzeit noch nicht einheitlich bereitgestellt werden können.

Im Rahmen der Vergütungspolitik werden sowohl bei den bezogenen Vergütungen als auch den an den Vertrieb gewährten Vergütungen keinerlei Anreize gesetzt, übermäßige Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen oder nicht einzugehen.